Präambel
Die easyfulfillment GmbH ist ein international tätiges Dienstleistungsunternehmen für Fulfillment und Logistik und bietet unter anderem den Versand von Waren für Kunden an. Mit den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Lager-, Logistik- und ggf. Distributionsleistungen (Fulfillment Leistungen) vereinbart.
I. Allgemeines
- Der Begriff „easyfulfillment“ in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich entweder auf „wir“ oder „uns“:
- Der Begriff „Kunde“ oder „Sie“ in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich auf jeden, der bei easyfulfillment ein Angebot anfordert oder auf andere Weise Informationen über unsere Dienstleistungen einholt, einen Vertrag mit uns abschließt oder auf andere Weise unsere Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Offerten, für alle Verhandlungen, die wir führen, für alle Verträge, die wir schließen, einschließlich deren Durchführung und mögliche Kündigung, und für alle nicht obligatorischen Dienstleistungen, die wir erbringen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich mit Ihnen vereinbart haben.
- Wenn wir eine zusätzliche Dienstleistung erbringen, zu der wir aufgrund des mit Ihnen geschlossenen Vertrags nicht verpflichtet sind, oder wenn wir bei der Ausübung unserer Rechte nachsichtig sind, tun wir dies unverbindlich und ganz nach eigenem Ermessen. Sie können hieraus keine (zusätzlichen) Rechte ableiten. Wenn wir es für notwendig erachten, können wir uns jederzeit auf unseren Vertrag mit Ihnen und/oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder die uns gesetzlich zustehenden Rechte berufen.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beispielsweise aufgrund von Nichtigkeit, Aufhebung oder aus anderen Gründen nicht anwendbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. Anstelle der unanwendbaren Bestimmung wird eine anwendbare Bestimmung treten, deren Sinn dem der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
- Es ist möglich, dass sich Gesetzgebung, Rechtsprechung oder easyfulfillments Erkenntnisse und Geschäftstätigkeiten derart ändern, dass wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend anpassen müssen. In einem solchen Fall behalten wir uns das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, wobei dies auch für bestehende Verträge gilt, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen ein Sonderkündigungsrecht für Kunden aus. Dies gilt nicht im Falle von Preisänderungen zulasten des Kunden. Für diesen Fall gelten die Regelungen gem. Abs. 7. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit auf unserer Website eingesehen werden.
- Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Preisliste (immer in ihrer neuesten Fassung). Zudem sind die Anlieferrichtlinien (immer in ihrer neuesten Fassung), die wir Ihnen als PDF-Dokument digital zusenden auch auf unserer Webseite einzusehen.
- easyfulfillment ist berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss wesentliche Kostenfaktoren verändern, insbesondere aufgrund von Veränderungen bei Beschaffungs-, Produktions-, Energie-, Transport- oder Lohnkosten oder aufgrund von gesetzlichen Änderungen (z. B. Steuern, Zölle, Abgaben). easyfulfillment wird den Kunden über die Preisänderung rechtzeitig, mindestens jedoch 4 Wochen vor deren Inkrafttreten, in Textform informieren. Widerspricht der Kunde der Preisanpassung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gilt die geänderte Preisgestaltung als vereinbart. Auf dieses Widerspruchsrecht wird der Kunde in der Mitteilung besonders hingewiesen.
II. Zustandekommen des Vertrags - Wenn wir im Rahmen eines Angebots, einer Offerte oder eines Verhandlungsprozesses Beträge nennen, verstehen sich diese stets in Euro und exklusive Mehrwertsteuer und sonstiger Gebühren, sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes angeben. Die von uns genannten Lieferzeiten sind keine endgültigen Fristen, sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes angeben.
- Wir erstellen unsere Angebote und führen mögliche Verhandlungen mit Ihnen auf der Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, Ihre Erwartungen hinsichtlich der Anzahl der auszuführenden Bestellungen, der Art und Größe Ihres Lagerbestands, der Art und Weise, wie Ihre Produkte von uns verpackt und versendet werden sollen, und der Zahlungsbedingungen, die wir gegebenenfalls mit Ihnen vereinbaren. Wir fassen die Ihnen angebotenen Leistungen und Preise in einem Dokument zusammen, das wir Ihnen per E- Mail zusenden („Preisliste“). Dieses Dokument enthält auch die Preise, die gelten, wenn wir mehr Bestellungen/Artikel für Sie ausführen als das vereinbarte Minimum oder wenn Sie Optionen wählen, die nicht im vereinbarten Basispreis enthalten sind.
- Die Preise und sonstigen Bedingungen in unseren Angeboten gelten nicht automatisch für zukünftige Neubestellungen.
- Ein Vertrag gilt als geschlossen, wenn Sie unserer Kalkulation (einschließlich der mit Ihnen per E- Mail vereinbarten Einzelheiten) mündlich oder per E-Mail zugestimmt und wir die Tätigkeit für Sie bestätigt haben. Bei mündlicher Zustimmung gilt unsere Bestätigungs-E-Mail oder die Tatsache, dass wir mit der Durchführung unserer Tätigkeiten für Sie begonnen haben, als Nachweis für das Bestehen des Vertrags. Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der letzten von Ihnen übermittelten Kalkulation und allen weiteren Mitteilungen, die wir mit Ihnen ausgetauscht haben.
- Während der Vertragsdauer ist Ihnen die Inanspruchnahme eines weiteren Fulfillment- Dienstleisters nicht gestattet, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.
III. Leistungsbeschreibung Lager und Logistik
1. Die Leistungen werden im Fulfillment-Standort Köln erbracht. Sollten weitere bzw. andere Standorte aus Kapazitätsgründen erforderlich sein, so wird diese dem Kunden von easyfulfillment mitgeteilt. Die Geschäftszeiten im Fulfillment-Standort Köln sind werktags (Montag – Freitag) 9:00 – 17:00 Uhr, die Wareneingangsgeschäftszeiten 08:00 – 16:00 Uhr.
- Der Kunde wird nach Vorgaben von easyfulfillment über eine API angebunden. Die über die API übermittelten Daten werden täglich verarbeitet. Bei Eingang der Daten bis 14:00 Uhr werden diese am selben Tag verarbeitet. easyfulfillment richtet das Setup für den Kunden ein. Dazu gehört das Versandetikett, welches mit dem Absendernamen des Kunden zu versehen ist.
- Sofern es sich bei der Anlieferung nicht um eine Anlieferung von Paketsendung über 10 Paketen handelt, muss der Kunde (oder der von ihm mit der Anlieferung beauftragte Spediteur) die tatsächliche physische Anlieferung avisieren. Die Avisierung ist gemäß unseren Anlieferrichtlinien zu entnehmen und durchzuführen. Geliefert werden kann im Zeitfenster für Wareneingänge (Ziff. 1). Anlieferungen, die nicht nach diesem Verfahren bei easyfulfillment angemeldet und von easyfulfilment bestätigt wurden, können vom belieferten Fulfillment-Standort abgewiesen werden. easyfulfillment GmbH ist in diesem Fall nicht zu einer Warenannahme verpflichtet.
- Vor der Anlieferung der Artikel stellt der Kunden mit der Meldung der Avise die Menge, sowie die Geo-Daten (L x B x H; Gewicht) im Dashboard bereit. Sind die Geo-Daten fehlerhaft oder fehlen ganz, sind wir berechtigt, die Artikel nicht einzulagern.
- Es gelten für die Anlieferung der Waren die Anlieferungsrichtlinien von easyfulfillment, die auf der Internetseite www.easyfulfillment.de einzusehen sind.
- Bei der Entladung überprüft easyfulfillment GmbH die angelieferten Packstücke (Kartons oder Euro- Paletten) auf Vollzähligkeit und Identität sowie äußerlich erkennbare Schäden. Etwaige Beschädigungen und Fehlmengen sind dem Kunden unverzüglich anzuzeigen und zu dokumentieren und von dem Kunden bestätigen zu lassen. Wird das Gut von Dritten angeliefert (z.B. durch Frachtführer), hat easyfulfillment dem Kunden unverzüglich Nachricht zu geben. Beschädigte Ladungsträger und beschädigte Packstücke müssen von easyfulfillment nicht angenommen werden und sind vom Anlieferer wieder mitzunehmen. Euro-Paletten werden Zug um Zug getauscht. Es wird kein Palettenkonto geführt. Die Anlieferung der Artikel erfolgt in sortenreinen Ladungsträgern. Es werden sowohl sortenreine als auch gemischte Kartons oder (Misch-)Paletten (bestehend aus sortenreinen oder gemischten Kartons) angenommen. Eine angelieferte Palette gilt als Mischpalette, wenn sich mindestens zwei unterschiedliche SKUs auf der Palette befinden. Verzollte Container-Anlieferungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
- Die Ist-Mengen werden anhand der Ladungsträgerkennzeichnungen (z.B. Beschriftung Umkartons) ermittelt, im Lagerverwaltungssystem erfasst, via E-Mail und im Dashboard zurückgemeldet. Es erfolgt keine Zählkontrolle auf Einzelstückeinheit. Stichprobenkontrollen der Ladungsträgermengenkennzeichnung sind bei jeweils 5 % der Ladungsträger vorgesehen. Jeder angelieferte Artikel muss mit einem von außen aufgebrachten Aufkleber mit folgenden Angaben (Absender, Bestellnummer, Charge/ Batch (falls vorhanden), EAN-Code, Inhalt/ Stück) gekennzeichnet sein. Nach abgeschlossener Einlagerung sind die Artikel bestandsverfügbar. Der Kunde erhält eine E-Mail, wenn seine Waren auf Bestand gebucht sind, sowie die Meldung im Dashboard.
- Die Vereinnahmung und Buchung der Artikel erfolgt in der Regel taggleich, sofern die avisierte Anlieferung bis 14:00 Uhr erfolgt. Wareneingänge, die nicht mehr am selben Tag abgearbeitet werden können, fließen in die Tagesauftragsmenge des nächsten Werktages. easyfulfillment behält sich das Recht vor, die Bearbeitungszeit für Wareneingänge auf bis zu sieben Tage hochzustufen. easyfulfillment ist verpflichtet, dies dem Kunden per E-Mail mitzuteilen. Gewicht und Höhe der eingehende Euro-Paletten gemäß unserer Anlieferrichtlinien. Lieferungen mit Übergrößen oder Übergewicht können von easyfulfillment kostenpflichtig zurückgewiesen werden.
- Die Lagerung erfolgt pro Lagerplatz artikelrein. Die Nutzung der Lagerplätze wird monatlich ermittelt und abgerechnet. Wird das Lagergut zusammen mit Lagergut Dritter gelagert, so hat easyfulfillment dafür Sorge zu tragen, dass das Lagergut als Eigentum des Kunden gekennzeichnet und vom Lagergut der Dritten leicht unterscheidbar und abtrennbar ist. Der Kunde wird individuell abgerechnet. Dies ist im Dienstleistungsvertrag vereinbart. easyfulfillment berechnet monatlich die Gebühren anhand von Artikelmenge und genutzte Lagerfläche für den laufenden Monat. Die Bestandsführung erfolgt nicht durch easyfulfillment. Der Kunde ist verantwortlich seinen Lagerbestand eigenständig zu führen. Der Kunde kann sich während der üblichen Geschäftszeiten vom Zustand des Lagergutes durch Besichtigung unterrichten. Hier meldet er seinen Besuch mindestens achtundvierzig Stunden vorher an.
- Der Kunde kann das Lagergut jederzeit herausverlangen. Er hat die Auslagerung des Lagergutes bei easyfulfillment GmbH mit einer Frist von 14 Werktagen anzumelden. Die Auslagerung kann nur zu den üblichen Geschäftszeiten verlangt werden. Die Auslagerung von Pickplätzen findet pro Artikel statt, da dies prozessseitig nicht anders darstellbar ist und wird dem Kunden entsprechend berechnet. Bei Auslagerung von vollständigen Paletten wird eine Pauschale in Höhe von 25 € je Palette in Rechnung gestellt.
- Körperliche Bestandsaufnahmen (Inventur) finden einmal jährlich statt. Die Kosten dieser physischen Bestandsaufnahmen trägt der Kunde. Zusätzliche, außerplanmäßige körperliche Bestandsaufnahmen werden vom Kunden mit einer angemessenen Vorlaufzeit angekündigt. Die Kosten für diese zusätzlichen Bestandsaufnahmen gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. Bei Beendigung dieses Vertrages ist ggf. eine weitere Inventur zu Lasten des Kunden durchzuführen. Während der Inventur sind Warenbewegungen, Einlagerungen, Kommissionierungen oder Auftragsbearbeitungen ausgeschlossen.
- Die für einen Auftrag erforderlichen Artikel werden von den Pickplätzen im Lager entnommen und am Packplatz in die Versandkartonage verpackt. easyfulfillment wählt aus dem Vorrat an gemäß Ziffer III.15 definierten Standardkartonagen den für den Auftrag geeigneten Karton aus. Anschließend werden die Auftragsdokumente sowie die Artikel eingelegt. Die Auftragsdokumente beinhalten den DHL-Paketschein. Vom Kunden weitere beizufügende Dokumente sind gesondert zu bestellen und werden gesondert vergütet.
- Der Karton wird mit neutralem Klebeband verschlossen und das Adressetikett oder Versandlabel wird aufgeklebt. Jedes Paket erhält ein Label mit einem Ident- und einem Leitcode, soweit aus den vorliegenden Adressdaten ein Leitcode generiert werden kann. Mit möglichen Kosten, die auf Grund von Fehler(n) im Zusammenhang mit Adressdaten stehen, wird unser Kunde weiterbelastet. easyfulfillment verpackt die Artikel eines Auftrages in mehreren Paketen, wenn diese Artikel vom Volumen her größer als die größte zur Verfügung stehende Versandkartonage sind oder das Gesamtgewicht das maximal zulässige Gewicht eines Paketes überschreitet.
- Die an einem Tag vom Kunden übermittelte Auftragsmenge wird durch easyfulfillment in beliebiger Reihenfolge kommissioniert. Die an einem Tag übermittelten Aufträge werden in der Regel taggleich kommissioniert, sofern die Auftragsübermittlung bis 14:00 Uhr erfolgt. Auftragsmengen, die nicht mehr am selben Tag abgearbeitet werden können, fließen in die Tagesauftragsmenge des nächsten Werktages. Bei der Planung der Bearbeitungskapazitäten werden saisonale Schwankungen (insbesondere zur Weihnachtszeit) bedacht.
- easyfulfillment hält mehrere unterschiedliche Kartonagen je Paket-Größe vor. Der Preis ist der Preisliste zu entnehmen.
- Ein Artikel ist durch easyfulfillment so zu verpacken, dass dieser schadenfrei und mit möglichst geringen Volumen als Paket zugestellt werden kann. Voraussetzung ist, dass der Artikel in einer transportsicheren Produktverpackung ist.
- easyfulfillment übergibt täglich die Pakete an DHL oder nach Wahl von easyfulfillment einen alternativen Versender zum Transport, womit sämtliche Risiken des Transportes von DHL bzw. des alternativ beauftragten Versenders übernommen werden.
- Retouren werden entgegengenommen und bearbeitet. Der Kunde sieht den Eingang der Retour mit dem jeweiligen Status im Dashboard. easyfulfillment berechnet für das Handling der Retoure eine Gebühr, welche der Preisliste zu entnehmen ist. Retouren werden auf Vollständigkeit und Beschaffenheit kontrolliert. Die Retouren werden sodann von easyfulfillment wieder eingelagert, sofern die Beschaffenheit der Ware positiv bewertet wird. Beschädigte Artikel können vom Kunden auf eigene Kosten an diesen versandt werden, oder zu den Öffnungszeiten, nach vorheriger Absprache abgeholt werden.
- Für die Stornierung von Aufträgen sind Sie über das von uns zur Verfügung gestellte Dashboard selbst verantwortlich.
- Selbstabholer-Aufträge werden werktags 24 Stunden nach Ankündigung zur Verfügung gestellt.
- Sonderaktionen, die von Ihnen geplant werden, sind bei uns mindestens 72 Stunden zuvor anzukündigen.
IV. Preise
- Die Preise für die Leistungen von easyfulfillment ergeben sich aus der Preisliste.
- Sollten im Dienstleistungsvertrag Leistungen, für die Abwicklung des Auftrages des Kunden notwendig sein und von easyfulfillment ausgeführte werden, nicht gepreist sein, kann easyfulfillment hierfür eine übliche und angemessene Vergütung verlangen.
- Abrechnungen finden stets in Dekaden oder monatlich statt.
- Wir behalten uns das Recht vor, eine Kaution einzufordern.
- easyfulfillment ist berechtigt, eine Liquiditätsüberprüfung vorzunehmen, wie etwa durch eine Anfrage bei der Crédit-Reform.
V. Zahlung - Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist für Rechnungen von easyfulfillment 7 Tage nach Rechnungsstellung. Die Zahlung hat per Überweisung auf unser Bankkonto zu erfolgen, sofern wir nicht schriftlich eine andere Zahlungsmethode vereinbart haben. Ohne unsere schriftliche Zustimmung ist Ihnen die Verrechnung von Beträgen mit unseren Rechnungen nicht gestattet. Im Falle eines Einspruchs gegen eine Rechnung oder einer Beschwerde über unsere Dienstleistungen werden wir mit Ihnen Rücksprache halten, um eine Lösung zu finden. Sie sind jedoch nicht berechtigt, Ihre Zahlung in der Zwischenzeit auszusetzen.
- Wenn die Zahlungsfrist abläuft, ohne dass Sie die Zahlung ganz oder teilweise geleistet haben, befinden Sie sich im Sinne von § 286 BGB in „Verzug“, ohne dass wir Sie vorher in Verzug setzen müssen. In diesem Fall schulden Sie automatisch die gesetzlichen Handelszinsen und eine Entschädigung für die uns entstandenen Inkassokosten.
- Wir behalten uns das Recht vor, unsere Aktivitäten auszusetzen, wenn Sie in Verzug sind. Wenn wir unsere Aktivitäten aussetzen, ändert dies nichts an der Tatsache, dass Sie für den entsprechenden Zeitraum zahlen müssen, da wir Lager- und Arbeitskapazität für Sie reserviert haben. Für den Zeitraum, in dem wir unsere Aktivitäten aussetzen, müssen Sie zahlen:
- (1) die monatliche Grundgebühr gemäß Preisliste,
- (2) den vereinbarten Satz für die Lagerung Ihrer Artikel und
- (3) den Satz für die Mindestanzahl von Bestellungen, die Sie mit uns vereinbart haben, oder für die durchschnittliche Anzahl von Bestellungen, die wir in den letzten drei Monaten für Sie bearbeitet haben, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
- Wenn ein Zahlungsverzug eingetreten ist, können wir von Ihnen zusätzlich zum Ausgleich der Zahlungsrückstände verlangen, dass Sie eine Vorauszahlung leisten, bevor wir unsere Aktivitäten für Sie fortsetzen. Eine bezahlte Vorauszahlung ersetzt nicht die Zahlung der nächsten oder einer späteren Rechnung von easyfulfillment an Sie. Nur easyfulfillment kann die erhaltene Vorauszahlung mit einem Betrag verrechnen, der Ihnen in Zukunft in Rechnung gestellt wird.
- Wir behalten uns das Recht vor, sämtliche Forderungen, die wir gegen über Ihnen haben und zukünftig haben werden, an ein Factoring unserer Wahl zu vergeben.
VI. Ihre Artikel bei easyfulfillment
- Wir bieten verschiedene Arten von Dienstleistungen an, wie z. B. Kommissionieren, Versand von Bestellungen, Verpackungstätigkeiten, Retouren-Bearbeitung und Lagerung. Bei allen diesen Arten von Dienstleistungen werden Gegenstände, die Eigentum des Kunden sind, auf unserem Gelände gelagert. Wir werden zu keinem Zeitpunkt Eigentümer dieser Gegenstände.
- Sie sind dafür verantwortlich, die von Ihnen bei uns gelagerten Gegenstände, die von Ihnen zur Verpackung gelieferten Gegenstände oder die von Ihnen zum Zwecke eines Erfüllungsvertrages gelieferten Gegenstände angemessen zu versichern (unter anderem gegen Verlust oder Beschädigung durch Diebstahl, Einbruch, Feuer, Wasser, Sturm oder sonstige Wettereinflüsse). Das Risiko der Wertminderung, Beschädigung oder des Verlusts der Gegenstände tragen stets Sie als Eigentümer.
easyfulfillment ist nur im Rahmen ihrer vorhandenen Kapazitäten im Lager zur Leistung verpflichtet. easyfulfillment hat das Lagergut sachgerecht zu lagern, aufzubewahren und dabei insbesondere gegen Verlust sowie Beschädigungen durch Feuchtigkeit und Feuer zu schützen. easyfulfillment hat sämtliche vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters zu erbringen. Sobald absehbar ist, dass die Kapazitäten von easyfulfillment an einem Fulfillment- Standort nicht mehr ausreichen werden, wird easyfulfillment Sie unverzüglich unter Angabe von mit dem Standortwechsel in Verbindung stehenden Veränderungen informieren. Wenn die Verbringung der Artikel in einen anderen Fulfillment-Standort nicht auf Ihren Wunsch hin erfolgt, trägt easyfulfillment die Kosten des Umzuges. - Sie müssen sicherstellen, dass keine Gegenstände bei uns gelagert oder an uns geliefert werden, die aufgrund ihrer Art oder ihres Zustands bzw. ihrer Verpackung gegen Gesetze und Vorschriften verstoßen oder eine Gefahr für Menschen, Tiere oder die Umwelt oder für das Eigentum von easyfulfillment und/oder unseren anderen Kunden darstellen können. Sollte aufgrund einer oder mehrerer Eigenschaften der von Ihnen bei uns gelagerten oder an uns gelieferten Gegenstände eine Gefahr eintreten oder sich ein Unfall ereignen, stellen Sie uns von jeglichem daraus resultierenden Schaden frei, einschließlich Schadensersatzansprüchen, die Dritte gegen uns geltend machen können.
- Von unseren Leistungen ausgeschlossen sind folgende Artikel: Gefahrgut, lose Ware, Hängeware, temperaturgeführte Güter, verderbliche Ware, lebende Ware, Arzneimittel, Artikel mit Geruchsemission, Ware die laut den AGB der DHL PAKET/EXPRESS NATIONAL oder der DEUTSCHEN POST AG oder UPS in Paketen und Briefsendungen von der Beförderung ausgeschlossen ist und Artikel, die eine Seriennummern-Verwaltung erfordern.
- easyfulfillment ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit und/oder Sicherheit der von Ihnen bei uns gelagerten oder zur Verpackung gelieferten Gegenstände oder der von Ihnen im Rahmen eines Fulfillment-Vertrags als Lagerbestand Ihres Online-Shops gelieferten Gegenstände zu untersuchen. Indem Sie Ihre Gegenstände auf unserem Gelände platzieren oder platzieren lassen, garantieren Sie, dass die Gegenstände einschließlich ihrer Verpackung den Gesetzen und Vorschriften entsprechen und keine Gefahren darstellen.
- Sollten wir Grund zu der Befürchtung haben, dass die von Ihnen bei uns gelagerten oder an uns gelieferten Gegenstände gefährlich oder schädlich sind oder gegen Gesetze oder Vorschriften verstoßen, sind Sie verpflichtet, die Gegenstände auf unsere Aufforderung hin unverzüglich abzuholen oder abholen zu lassen. In einem solchen Fall schulden wir keinen Ersatz von Kosten oder Schäden.
- Wenn wir gezwungen sind, Kosten zu tragen, um die Artikel schnell wiederzubeschaffen und/oder vorläufige (Sicherheits-)Maßnahmen im Zusammenhang mit den betreffenden Artikeln verbundenen Risiken zu ergreifen, sind Sie verpflichtet, uns diese Kosten zu erstatten.
VII. Vertraulichkeit
Sie sind verpflichtet, alles, was Sie im Rahmen Ihrer Zusammenarbeit mit uns über unsere Geschäftstätigkeit, unsere Kunden oder andere Parteien, deren Interessen wir berücksichtigen sollten, erfahren, vertraulich zu behandeln.
VIII. Einschaltung Dritter
- Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unseres Vertrags mit Ihnen Dritte einzuschalten. In diesem Fall haften wir für die Leistung dieser Dritten in derselben Weise wie für unsere eigenen Verpflichtungen aus dem Vertrag.
- Der Transport und die Lieferung Ihrer Artikel an Sie oder Ihre Kunden gehören nicht zu den vertraglichen Verpflichtungen von easyfulfillment. Daher haften wir nicht für Dinge, die nach der Übergabe Ihrer Artikel an den Spediteur, Post- oder Paketdienst schiefgehen.
- easyfulfillment ist nicht zu Nachforschungen bei Warenverlust oder -beschädigung während des Transportes durch den Versender verpflichtet. Evtl. Schadenersatzleistungen durch den Versender wegen Verlust oder Beschädigung der Ware werden dem Kunden gutgeschrieben.
IX. Dauer und Ende des Vertrags
1. Sofern nicht anders vereinbart, wurde der mit Ihnen geschlossene Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigungsfrist ergibt sich individuell aus dem Dienstleistungsvertrag, welcher zwischen uns und Ihnen geschlossen wurde. Die Kündigung muss in Textform per E-Mail oder Brief erfolgen.
- Wenn der Vertrag durch Kündigung gekündigt wird, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Gegenstände bis zum Ende der Kündigungsfrist von unserem Gelände abgeholt wurden.
- Die Parteien werden den genauen Zeitpunkt und die Art der Abholung einvernehmlich vereinbaren, sodass der Geschäftsbetrieb von easyfulfillment dadurch nicht gestört wird. Die Kosten der Auslagerung auf Grund der Beendigung des Vertragsverhältnisses entsprechen denen des Warenausganges gemäß der vereinbarten Preisliste.
- Sollten Ihre Gegenstände nach Vertragsende noch immer auf unserem Gelände gelagert werden, ist easyfulfillment von jeder Haftung mit Ausnahme von vorsätzlichem Handeln befreit und ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Gegenstände an einen Lagerort zu verlagern. Sie sind weiterhin verpflichtet, die Gegenstände schnellstmöglich abzuholen. Sämtliche Kosten und Schäden, die durch die Verlegung und Zwischenlagerung Ihrer Gegenstände entstehen, gehen zu Ihren Lasten.
- Sollten am Ende des Vertrags noch Forderungen von uns gegen Sie bestehen, sei es in Form unbezahlter Rechnungen oder in Form einer Verpflichtung zur Zahlung eines Kosten- oder Schadenersatzes, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, Ihre bei uns gelagerten Gegenstände in Besitz zu nehmen, sie auf Ihre Kosten zu verkaufen und unsere Forderungen (einschließlich der Verkaufskosten) aus dem Erlös einzuziehen.
- Das Recht der Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist gegeben, sofern eine der Parteien gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und den Verstoß trotz mehrfacher schriftlicher Abmahnung unter angemessener Fristsetzung aufrechterhält.
- Endet der Vertrag durch fristlose Kündigung von easyfulfillment, ist der Kunde verpflichtet, seine Gegenstände unverzüglich abzuholen bzw. abholen zu lassen. Die Ziffern IX.3 bis IX.5 gelten entsprechend.
- Endet der Vertrag vor Versandstart, so ist der Kunde verpflichtet eine Pauschale in Höhe von 1.000,00 Euro an uns zu zahlen.
- Befindet sich der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen trotz dreimaliger Mahnung in Verzug, ist easyfulfillment berechtigt, die eingebrachten Waren nach Ablauf einer weiteren Frist von 14 Tagen zur Begleichung der offenen Forderungen zu veräußern. easyfulfillment ist verpflichtet, den Kunden zuvor schriftlich über die bevorstehende Verwertung zu informieren.
- Die Auslagerung der vom Kunden eingebrachten Waren erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich sämtlicher offener Forderungen aus dem Vertragsverhältnis. Bis zur vollständigen Zahlung ist easyfulfillment berechtigt, die Herausgabe der Waren zu verweigern und ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
X. Haftung
1. Die Verpflichtung von easyfulfillment umfasst nicht den Transport und die Lieferung Ihrer Artikel an Sie oder Ihre Kunden. Wir sind nicht für den Empfang der Artikel bei Ihrem Kunden oder vorgesehenen Endverbraucher verantwortlich und übernehmen diesbezüglich keine Haftung. Die Artikel werden auf Ihre Kosten und Gefahr versandt und transportiert, unter der Verantwortung und den Bedingungen des Spediteurs bzw. Post- oder Paketdienstes. easyfulfillment haftet nicht für das Erreichen oder Nichterreichen eines von Ihnen gesetzten Ziels, weder implizit noch explizit.
- Wir haften nicht für Schäden, die aus einer zurechenbaren Nichterfüllung unserer Verpflichtungen entstehen, es sei denn, diese sind die direkte Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit unsererseits. Sollten wir Ihnen gegenüber in einem bestimmten Fall dennoch haftbar sein, dann ist diese Haftung auf den Schaden beschränkt, den Sie selbst erlitten haben und der direkt durch unsere Handlungen oder Unterlassungen verursacht wurde.
Ausgeschlossen sind unter anderem:
- Schäden, die teilweise auf mangelnde Klarheit, Unvollständigkeit, Ungenauigkeit oder Verzögerung bei der Bereitstellung von Informationen oder Angelegenheiten durch Sie oder Dritte in Ihrem Namen zurückzuführen sind;
- Schäden, die Dritten entstehen, unabhängig davon, ob diese Schäden von Ihnen ersetzt werden können oder nicht;
- Verluste aufgrund von Verzögerung und Schäden aufgrund von Datenverlust;
- Folgeschäden, Handelsverluste oder indirekte Schäden, einschließlich: entgangener Gewinne, entgangene Einsparungen, Betriebsunterbrechung, Reputationsverlust und/oder verpasste Gelegenheiten.
- Schäden oder der Verlust der vom Auftraggeber eingebrachten Waren, sofern diese durch höhere Gewalt verursacht wurden. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, Pandemien sowie sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von easyfulfillment liegen.
- Soweit nicht anders geregelt, haftet easyfulfillment im Bereich der Lager- und Logistikleistungen nach den Vorschriften der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen („ADSp“), jeweils neueste Fassung. Der Kunde ist mit der Geltung der ADSp einverstanden. Hinsichtlich der Haftung wird explizit auf die Geltung der Regelungen in den Ziffern 23 und 24 der ADSp hingewiesen, welche die gesetzliche Haftung von easyfulfillment beschränkt.
- Die Haftung von easyfulfillment bei Verlust oder Beschädigung der Artikel (Güterschaden) ist begrenzt auf den tatsächlich entstanden und nachgewiesenen Schaden des Händlers, höchstens € 2.500 je Schadensfall; besteht der Schaden eines Händlers in einer Differenz zwischen Soll- und Ist-Bestand des Lagerbestandes, so ist die Haftungshöhe auf€5.000 begrenzt, unabhängig von der Zahl der für die Inventurdifferenz ursächlichen Schadenfälle. In beiden Fällen bleibt Ziffer 24.1.1 ADSp unberührt. Ziffer 23.2 ADSp gilt entsprechend.
- Die Haftung von easyfulfillment für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden an Drittgut ist bei einer verfügten Lagerung begrenzt auf € 10.000 je Schadenfall.
- Die Haftung von easyfulfillment ist in jedem Fall, unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden, auf € 2 Mio. je Schadenereignis oder 2 SZR für jedes Kilogramm der verlorenen oder beschädigten Güter, je nachdem, welcher Betrag höher ist, begrenzt. Bei mehreren Geschädigten haftet easyfulfillment anteilig.
- Für die Haftung im Rahmen von Inventurdifferenzen wird der Haftungsbetrag wie folgt ermittelt: Plus- und Minusbestände werden je Artikel mit dem jeweiligen Warenwert bewertet (Multiplikation aus Stückzahl mit dem durchschnittlichen Warenwert) und wertmäßig gegeneinander aufgerechnet. Ergibt die Saldierung einen positiven Saldo, wird dieser auf den neuen Inventurzeitraum vorgetragen und dem Lagerbestand des Händlers gutgeschrieben. Ergibt die Saldierung einen negativen Saldo, wird zusätzlich die jeweilige Gewichtshaftung von € 5 je kg gemäß Ziffer 24.1.1 ADSp für den negativen Saldo ermittelt. Der jeweils geringere Betrag führt zur Haftung. Die Haftung beträgt höchstens € 5.000 je Schadensfall, maximal € 25.000 (Ziffer 24.1.2 ADSp).
- Grundlage zur Ermittlung der wertmäßigen Plus- und Minusbestände ist der auf die Bestandseinheit bezogene Einkaufswert, zu dem der Händler diese Artikel einkauft. Rechnungsbegründende Unterlagen zur Ermittlung des Einkaufswertes sind vom Händler auf Verlangen von easyfulfillment GmbH zur Verfügung zu stellen.
- Die Haftungsbefreiungen und -begrenzungen der Ziffern 22 bis 26 ADSp gelten nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von easyfulfillment oder ihrer leitenden Angestellten.
- easyfulfillment haftet nicht für Artikelschäden und -verlust, die an einem oder durch ein Gut entstehen, welches laut Ziffer VI.4 ausgeschlossen ist, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Wenn unsere Haftung aus einem Ereignis resultiert, für das wir eine Versicherung abgeschlossen haben, dann übersteigt unsere Haftung nicht den von unserer Versicherung ausgezahlten Betrag.
- Dem Kunden steht ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht gegenüber Ansprüchen von easyfulfillment aus dem Vertragsverhältnis nur zu, wenn der Gegenanspruch fällig, unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.
XI. Geistiges Eigentumsrecht
- Ohne unsere Zustimmung ist es nicht gestattet, unseren Namen oder Handelsnamen und/oder unser Logo zu verwenden, um eine Verbindung zu unserer Corporate Identity herzustellen oder auf andere Weise den Eindruck zu erwecken, dass Sie oder Ihr Unternehmen mit easyfulfillment verbunden oder verwandt sind.
- Unter „Ihrem eigenen Unternehmen“ ist die wirtschaftliche Tätigkeit der (juristischen) Person zu verstehen, die Vertragspartei ist, wie Sie sie uns bei Vertragsschluss beschrieben haben. Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen und/oder Gesellschaften sind hiervon ausgeschlossen.
XII. Datenschutzrechtliche Verantwortung
Sie sind datenschutzrechtlich der Verantwortliche nach der DSGVO/BDSG für die easyfulfillment zur Verfügung gestellten personen- oder unternehmensbezogenen Daten und stellen easyfulfillment von Ansprüchen Dritter wegen Verstöße gegen den Datenschutz im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftragsverhältnisses frei.
XIII. Geltendes Recht und Gerichtsstand
1. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
2. Alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehen können, werden dem zuständigen Gericht für den Bezirk vorgelegt, in dem easyfulfillment seinen Geschäftssitz hat, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht.
Stand: September 2025
easyfulfillment GmbH | Vitalisstraße 180 | 50827 Köln | Telefon: 0221 29 19 13 33
