Präambel
Die easyfulfillment GmbH (haftungsbeschränkt), betreibt im Internet unter www.easyfulfillment.de eine Internetseite, wo Gewerbetreibende (im weiteren „Händler“ genannt) sich über die Leistungen des Fulfillment informieren können. Darüber hinaus ist die easyfulfillment GmbH ein international tätiges Dienstleistungsunternehmen für Fulfillment und Logistik und bietet unter anderem den Versand von Waren für Kunden („Händler“) an. Der Händler ist ein gewerbliches Unternehmen mit Sitz in dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und bietet Produkte verschiedener Art („Artikel“) an. Mit den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Lager-, Logistik- und ggf. Distributionsleistungen (nachfolgend „Fulfillment Leistungen“) vereinbart.
1. Vertragsgegenstand
1.1 Der Händler beauftragt easyfulfillment GmbH mit Fulfillment Leistungen. 2. Lager- und Logistikleistungen
2.1 easyfulfillment GmbH übernimmt für den Händler folgende Lager- und Logistikleistungen: Wareneingang, Lagerhaltung, Kommissionierung, Verpackung und Warenausgang laut Spezifizierung unter Ziffer 3.
2.2 Alle darüber hinausgehenden Leistungen werden schriftlich vereinbart und von der easyfulfillment GmbH als separate Positionen abgerechnet.
2.3 easyfulfillment GmbH ist nur im Rahmen ihrer vorhandenen Kapazitäten im Lager zur Leistung verpflichtet. easyfulfillment GmbH hat das Lagergut sachgerecht zu lagern, aufzubewahren und dabei insbesondere gegen Verlust sowie Beschädigungen durch Feuchtigkeit und Feuer zu schützen. easyfulfillment GmbH hat sämtliche vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters zu erbringen.Sobald absehbar ist, dass die Kapazitäten der easyfulfillment GmbH an einem Fulfillment-Standort nicht mehr ausreichen werden, wird easyfulfillment GmbH dies dem Händler unverzüglich unter Angabe von mit dem Standortwechsel in Verbindung stehenden Veränderungen mitteilen. Wenn die Verbringung der Artikel in einen anderen Fulfillment-Standort nicht auf Wunsch des Händlers erfolgt, trägt easyfulfillment GmbH die Kosten des Umzuges.
2.4 An den gesetzlichen Feiertagen im jeweiligen Bundesland des Fulfillment-Standort, auch an solchen, die in den übrigen Bundesländern keine Feiertage sind, erfolgt kein Betrieb.
2.5 Ausgeschlossen sind folgende Artikel: Gefahrgut, MHD-geführte Ware, lose Ware, Hängeware, temperaturgeführte Güter, lebende Ware, Tiernahrung, Arzneimittel, Artikel mit Geruchsemission, Ware die laut den AGB der DHL PAKET/EXPRESS NATIONAL oder der DEUTSCHEN POST AG in Paketen und Briefsendungen von der Beförderung ausgeschlossen ist und Artikel, die eine Seriennummern-Verwaltung erfordern.
2.6 Der Händler easyfulfillment GmbH zu, dass die Artikel nicht einem Verbot zur Zusammenverladung bzw. Zusammenlagerung unterliegen und von den Artikeln nebst Verpackung auch im Beschädigungsfall keine Gefahr für Umwelt, Mensch und Sachen ausgeht. 2.7 easyfulfillment GmbH prüft vor, spätestens jedoch mit Wareneingang am Fulfillment-Standort die Lieferung auf Einhaltung der Verbote gemäß Ziffer 2.5 und 2.6. Bei etwaigen Nichteinhaltungen wird easyfulfillment GmbH den Wareneingang verweigern und teilt dies dem Händler unverzüglich schriftlich unter Angabe von
Gründen mit. Die Artikel werden zur Abholung durch den Händler bereitgestellt. Die hierdurch entstanden Kosten sind durch den Händler zu tragen.
3. Leistungsbeschreibung Lager und Logistik
3.1 Die Leistungen werden im Fulfillment-Standort Köln erbracht. Sollten weitere bzw. andere Standorte aus Kapazitätsgründen erforderlich sein, so werden diese dem Händler von easyfulfillment GmbH mitgeteilt. Die Geschäftszeiten im Fulfillment-Standort Köln sind werktags (Montag – Freitag) 10:00 – 17:00 Uhr, die Wareneingangsgeschäftszeiten 09:30– 16:00 Uhr.
3.2 Anbindung / Aufschalten des Händlers
Der Händler sendet easyfulfillment GmbH eine CSV-Liste, nach Vorgaben von easyfulfillment GmbH. Diese wird täglich verarbeitet. Bei Eingang der Datei bis 13:00 Uhr wird diese am selben Tag verarbeitet. Alternativ bindet easyfulfillment GmbH den Händler über eine API an. easyfulfillment GmbH richtet das Setup für den Händler ein. Dazu gehört das Versandetikett, welches mit dem Absendernamen des Händlers und versehen ist.
3.3 Bearbeitung Wareneingangsavise
Sofern es sich bei der Anlieferung nicht um eine Anlieferung per Paketsendung handelt, muss der Händler (oder der von ihm mit der Anlieferung beauftragte Spediteur) schriftlich per E-Mail an support@easyfulfillment.de die tatsächliche physische Anlieferung avisieren. Geliefert werden kann im Zeitfenster für Wareneingänge (Ziff. 3.1). Anlieferungen, die nicht nach diesem Verfahren bei easyfulfillment GmbH angemeldet wurden, können vom belieferten Fulfillment-Standort abgewiesen werden. easyfulfillment GmbH ist in diesem Fall nicht zu einer Warenannahme verpflichtet.
3.4 Wareneingang
Vor der Anlieferung der Artikel stellt der Händler mit der Meldung der Avise die Menge, sowie die Geo-Daten (L x B x H; Gewicht) per Email bereit.
Bei der Entladung überprüft easyfulfillment GmbH die angelieferten Packstücke (Kartons oder Euro- Paletten) auf Vollzähligkeit und Identität sowie äußerlich erkennbare Schäden. Etwaige Beschädigungen und Fehlmengen sind dem Händler unverzüglich anzuzeigen und zu dokumentieren und von dem Händler bestätigen zu lassen. Wird das Gut von Dritten angeliefert (z.B. durch Frachtführer), hat easyfulfillment GmbH dem Händler unverzüglich Nachricht zu geben. Beschädigte Ladungsträger und beschädigte Packstücke müssen von easyfulfillment GmbH nicht angenommen und sind vom Anlieferer wieder mitzunehmen. Mehrmengen bis zu 15 % pro Artikel können vereinnahmt werden. Weitere Mehrmengen müssen vom Händler zur Vereinnahmung angemeldet und von easyfulfillment GmbH genehmigt werden. Euro-Paletten werden Zug um Zug getauscht. Es wird kein Palettenkonto geführt. Die Anlieferung der Artikel erfolgt in sortenreinen Ladungsträgern. Es werden sowohl sortenreine, als auch gemischte Kartons oder (Misch-)Paletten (bestehend aus sortenreinen oder gemischten Kartons) angenommen. Eine angelieferte Palette gilt als Mischpalette, wenn sich mindestens zwei unterschiedliche Bestandseinheiten auf der Palette befinden. Verzollte Container-Anlieferungen sind nach vorheriger Absprache möglich.
Die Ist-Mengen werden anhand der Ladungsträgerkennzeichnungen (z.B. Beschriftung Umkartons) ermittelt, im Lagerverwaltungssystem erfasst, via Email zurückgemeldet. Es erfolgt keine Zählkontrolle auf Einzelstückeinheit. Stichprobenkontrollen der Ladungsträgermengenkennzeichnung sind bei jeweils 5 % der Ladungsträger vorgesehen. Jeder angelieferte Artikel muss mit einem von außen aufgebrachten Barcode (identifizierende Artikelnummer, z. B. EAN oder andere Nummer) gekennzeichnet sein. Nach abgeschlossener Einlagerung sind die Artikel bestandsverfügbar. Der Händler erhält eine Email, wenn seine Waren auf Bestand gebucht ist.
Die Vereinnahmung und Buchung der Artikel erfolgt in der Regel taggleich, sofern die avisierte Anlieferung bis 14:00 Uhr erfolgt. Wareneingänge, die nicht mehr am selben Tag abgearbeitet werden können, fließen in die Tagesauftragsmenge des nächsten Werktages. easyfulfillment GmbH behält sich das Recht vor, die Bearbeitungszeit für Wareneingänge auf bis zu sieben Tage hochzustufen. easyfulfillment GmbH ist verpflichtet, dies dem Händler per Email mitzuteilen. Eingehende Euro-Paletten haben eine maximale Höhe von 1,75 Meter und wiegen nicht mehr als 450 kg.
3.5 Lagerhaltung
Die Lagerung erfolgt pro Lagerplatz artikelrein. Die Nutzung der Lagerplätze wird monatlich ermittelt und abgerechnet. Wird das Lagergut zusammen mit Lagergut Dritter gelagert, so hat easyfulfillment GmbH dafür Sorge zu tragen, dass das Lagergut als Eigentum des Händlers gekennzeichnet und vom Lagergut der Dritten leicht unterscheidbar und abtrennbar ist.Der Händler zahlt pro Kubikmeter einen festen Preis. Dieser ist im Dienstleistungsvertrag vereinbart. easyfulfillment GmbH berechnet monatlich die Gebühren anhand von Artikelmenge und genutzte Lagerfläche für den laufenden Monat. Die Bestandsführung erfolgt nicht durch easyfulfillment GmbH. Der Händler ist verantwortlich seinen Lagerbestand eigenständig zu führen. Der Händler kann sich während der üblichen Geschäftszeiten vom Zustand des Lagergutes durch Besichtigung unterrichten. Hier meldet er seinen Besuch mindestens zwei Stunden vorher an.
Der Händler kann das Lagergut jederzeit herausverlangen. Er hat die Auslagerung des Lagergutes bei easyfulfillment GmbH mit einer Frist von 3 Werktagen anzumelden. Die Auslagerung kann nur zu den üblichen Geschäftszeiten verlangt werden.
3.6 Inventur
Körperliche Bestandsaufnahmen (Inventur) finden einmal jährlich statt. Die Kosten dieser physischen Bestandsaufnahmen trägt der Händler. Zusätzliche, außerplanmäßige körperliche Bestandsaufnahmen werden vom Händler mit einer angemessenen Vorlaufzeit angekündigt. Die Kosten für diese zusätzlichen Bestandsaufnahmen gehen ebenfalls zu Lasten des Händlers. Bei Beendigung dieses Vertrages ist ggf. eine weitere Inventur zu Lasten des Händlers durchzuführen. Während der Inventur sind Warenbewegungen, Einlagerungen, Kommissionierungen oder Auftragsbearbeitungen ausgeschlossen.
3.7 Kommissionierung und Verpackung durch easyfulfillment GmbH
Die für einen Auftrag erforderlichen Artikel werden von den Pickplätzen im Lager entnommen und am Packplatz in die Versandkartonage verpackt. easyfulfillment GmbH wählt aus dem Vorrat an gemäß Ziffer 3.9 definierten Standardkartonagen den für den Auftrag geeigneten Karton aus. Anschließend werden die Auftragsdokumente sowie die Artikel eingelegt. Die Auftragsdokumente beinhalten den DHL Paketschein. Vom Händler weitere beizufügende Dokumente sind gesondert zu bestellen und werden gesondert vergütet.
Der Karton wird mit neutralem Klebeband verschlossen und das Adressetikett oder Versandlabel wird aufgeklebt. Jedes Paket erhält ein Label mit einem Ident- und einem Leitcode, soweit aus den vorliegenden Adressdaten ein Leitcode generiert werden kann. easyfulfillment GmbH verpackt die Artikel eines Auftrages in mehreren Paketen, wenn diese Artikel vom Volumen her größer als die größte zur Verfügung stehende Versandkartonage sind oder das Gesamtgewicht das maximal zulässige Gewicht eines Paketes überschreitet.
Die an einem Tag vom Händler übermittelte Auftragsmenge wird durch easyfulfillment GmbH in beliebiger Reihenfolge kommissioniert. Die an einem Tag übermittelten Aufträge werden in der
Regel taggleich kommissioniert, sofern die Auftragsübermittlung bis 13:00 Uhrerfolgt. Auftragsmengen, die nicht mehr am selben Tag abgearbeitet werden können, fließen in die Tagesauftragsmenge des nächsten Werktages. Bei der Planung der Bearbeitungskapazitäten werden saisonale Schwankungen (insbesondere zur Weihnachtszeit).
3.8 Kartonagen für Verpackung
easyfulfillment GmbH hält mehrere unterschiedliche Kartonagen je Paket-Größe vor. Dafür berechnet easyfulfillment GmbH einen pauschalen Preis, welcher im Dienstleistungsvertrag geregelt ist.
Ein Artikel ist durch easyfulfillment GmbH so zu verpacken, dass dieser schadenfrei und mit möglichst geringen Volumen als Paket zugestellt werden kann. Voraussetzung ist, dass der Händler den Artikel transportsicher verpackt hat.
3.9 Warenausgang
easyfulfillment GmbH übergibt täglich die Paketen an DHL zum Transport. Mit dem Tagesabschluss um 18:00 Uhr durch DHL, werden sämtlich Risiken des Transportes von DHL übernommen.
3.10 Retourenbearbeitung
Retouren werden entgegen genommen und bearbeitet. Der Händler erhält von easyfulfillment GmbH eine Mitteilung per Email über den Eingang der Retour. easyfulfillment GmbH berechnet für das Händling der Retoure eine Gebühr, welche im Dienstleistungsvertrag geregelt ist. Retouren werden auf Vollständigkeit und Beschaffenheit kontrolliert und Tierfutter. Die Retouren werden sodann von easyfulfillment GmbH wieder eingelagert, sofern die Beschaffenheit der Ware positiv bewertet wird. Beschädigte Artikel können vom Händler auf eigene Kosten an diesen versand werden, oder zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
4. IT- und Kommunikationsstruktur
4.1 Der Händler überstellt der easyfulfillment GmbH sämtliche auftragsrelevanten Daten per CSV oder Schnittstelle und erhält von easyfulfillment GmbH auf dem gleichen Weg definierte Rückmeldungen.
4.2 Sollten durch den Händler oder easyfulfillment GmbH Störungen innerhalb des Kommunikationssystems auftreten, sind die Parteien verpflichtet, die Störungen der jeweils anderen Partei umgehend anzuzeigen und zeitnah einer Lösung zuzuführen.
5. Distributionsleistungen Leistungsumfang, Standardprozesse
5.1 Die Vorläufe zum Fulfillment-Standort der easyfulfillment GmbH organisiert der Händler in eigener Verantwortung. easyfulfillment GmbH übernimmt die Organisation der Beförderung der Sendungen vom Fulfillment-Standort zum Kunden; insoweit ist eine isolierte Beauftragung von Distributionsleistungen ohne gleichzeitige Beauftragung von Lager- und Logistikleistungen nicht möglich.
5.2 Der Transport erfolgt auf der Grundlage der jeweils aktuellen Fassungen folgender Allgemeiner Geschäftsbedingungen:
für innerdeutsche Transporte nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DHL PAKET (AGB PAKET/EXPRESS NATIONAL), soweit nachfolgend keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden. Die Anwendung abweichender Bedingungen des Händlers ist ausgeschlossen. Er ist mit der Geltung der vorgenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden, die ihm bei Bedarf von easyfulfillment GmbH zur Verfügung gestellt werden und im Übrigen unter www. dhl.de abgerufen werden können. Die Leistungen im Pakettransportbereich, die als Massenbeförderungen in Sammelladung notwendigerweise hoch standardisiert sind, werden im Vergleich zum Wert der Artikel, wenn diese Artikel regelmäßig einen Wert haben sollten, der über die in Ziffer 8.3 ff vereinbarten Haftungsbeschränkungen hinaus gehen sollte, sehr preisgünstig angeboten. Der Händler betrachtet die aktuell zur Sicherstellung einer solchen preiswerten Massenbeförderung vereinbarten Standardprozesse und die darauf abgestimmten Haftungsgrenzen gemäß den Ziffern 8.3ff als ausreichend.
6. Leistungsvergütung und Abrechnung
6.1 Der Händler zahlt für die Leistungen von easyfulfillment GmbH die im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Entgelte. Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Abrechnung für alle Dienstleistungen, außer die Lagergebühren erfolgt alle 10 Tage, jeweils zum 01. , zum 11. und zum 21. eines Monats. Die monatlichen Lagergebühren werden immer monatlich zum ersten eines Monats für den laufenden Monat abgerechnet. Die Rechnungen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, per SEPA- Lastschrift eingezogen.
6.2 Ereignisse, die easyfulfillment GmbH nicht beeinflussen kann, können zu einer Veränderung der Kosten führen. Dies können beispielsweise die Einführung und Änderung von Abgaben oder von gesetzlichen oder behördlichen Verkehrsbeschränkungen, Änderungen bei Personalkosten, zu denen easyfulfillment GmbH tarifrechtlich oder gesetzlich gezwungen ist oder Preisänderungen bei Betriebsstoffen sowie Änderungen der gesetzlichen Haftungsgrundlagen sein. easyfulfillment GmbH ist berechtigt, aufgrund solcher Ereignisse und nach schriftlicher Mitteilung unter Begründung ihrer Auswirkungen auf die Beförderungskosten eine Entgeltanpassung zum ersten Tag des übernächsten auf die Mitteilung folgenden Kalendermonats vorzunehmen.
Das Kündigungsrecht nach Ziffer 10.2 bleibt unberührt.
7. Mitwirkungspflichten des Händler
Der Händler verpflichtet sich, die zur Vertragserfüllung erforderlichen Leistungen von easyfulfillment GmbH zu unterstützen. Insbesondere schafft der Händler alle Voraussetzungen die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Dazu zählt insbesondere, dass der Händler:
• •
•
– Eigentümer der Artikel ist.
– Veränderungen der Eigentumsverhältnisse meldet der Händler easyfulfillment GmbH unmittelbar.
– Wareneingänge schriftlich per E-Mail im Fulfillment-Standort angemeldet werden, damit dem Händler oder dem anliefernden Spediteur ein Anlieferzeitfenster (Tag und Uhrzeit) mitgeteilt werden kann.
•
– die Artikel sortenrein anliefert. Wenn keine sortenreine Anlieferung erfolgt, steht es easyfulfillment GmbH frei, den Wareneingang abzulehnen und die Sendung für eine Abholung durch den Händler bereitzustellen. In Ausnahmefällen ist eine Vereinnahmung von nicht sortenreiner Anlieferung nach Absprache möglich. Es erfolgt dann eine Abrechnung der Vereinnahmungsleistung nach Aufwand.
– zur Aufklärung von Bestandsdifferenzen beiträgt und im Bedarfsfall die notwendigen personellen und technischen Ressourcen sowie die notwendigen Informationen zur Verfügung stellt. 8.2.3
die Bestimmungen hinsichtlich der gemäß Ziffer 2.5 vom Fulfillment ausgeschlossenen Artikel einhält.
8. Haftung und Versicherung
Grundsätzlich haftet die easyfulfillment GmbH im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen und Bedingungen.
Lager- und Logistikleistungen
easyfulfillment GmbH haftet bei allen Verrichtungen im Bereich der sogenannten Lager- und Logistikleistungen nach 8.2.4 den Vorschriften der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen („ADSp“), jeweils neueste Fassung. Der Händler ist mit der Geltung der ADSp einverstanden. Hinsichtlich der Haftung wird explizit auf die Geltung der Regelungen in den Ziffern 23 und 24 der ADSp hingewiesen, welche die gesetzliche Haftung von easyfulfillment GmbH beschränken. Die Haftung von easyfulfillment GmbH bei Verlust oder Beschädigung der Artikel (Güterschaden) ist
begrenzt auf den tatsächlich entstanden und nachgewiesenen Schaden des Händlers, höchstens € 2.500 je Schadensfall; besteht der Schaden eines Händlers in einer Differenz zwischen Soll- und Ist-Bestand des Lagerbestandes, so ist die Haftungshöhe auf € 5.000 begrenzt, unabhängig von der Zahl der für die Inventurdifferenz ursächlichen Schadenfälle. In beiden Fällen bleibt Ziffer 24.1.1 ADSp unberührt. 8.5 Ziffer 23.2 ADSp gilt entsprechend.
Die Haftung von easyfulfillment GmbH für andere als Güterschäden mit Ausnahme von 9. Personenschäden und Sachschäden an Drittgut ist bei einer verfügten Lagerung 9.1 begrenzt auf € 10.000 je Schadenfall. Die Haftung von easyfulfillment GmbH ist in jedem Fall, unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden, auf € 2 Mio. je Schadenereignis begrenzt; bei mehreren Geschädigten haftet der Spediteur anteilig.
Für die Haftung im Rahmen von Inventurdifferenzen wird der Haftungsbetrag wie folgt ermittelt: Plus- und Minusbestände werden je Artikel mit dem jeweiligen Warenwert bewertet (Multiplikation aus Stückzahl mit dem durchschnittlichen Warenwert) und wertmäßig gegeneinander aufgerechnet. Ergibt die Saldierung einen positiven Saldo, wird dieser auf den neuen Inventurzeitraum vorgetragen und dem Lagerbestand des Händlers gutgeschrieben. Ergibt die Saldierung einen negativen Saldo, wird zusätzlich die jeweilige Gewichtshaftung von EUR 5 / kg gemäß Ziffer 24.1.1 ADSp für den negativen Saldo ermittelt. Der jeweils geringere Betrag führt zur Haftung. Die maximale Haftung beträgt EUR 5.000 gemäß Ziffer 24.1.2 der derzeit geltenden Fassung der ADSp.
Grundlage zur Ermittlung der wertmäßigen Plus- und Minusbestände ist der auf die Bestandseinheit bezogene Einkaufswert, zu dem der Händler diese Artikel einkauft. Rechnungsbegründende Unterlagen zur Ermittlung des Einkaufswertes sind vom Händler auf Verlangen von easyfulfillment GmbH zur Verfügung zu stellen.
Die Haftungsbefreiungen und -begrenzungen der Ziffern 22 bis 26 ADSp gelten nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von easyfulfillment GmbH oder ihrer leitenden Angestellten oder in den Fällen der §§ 425 ff, 461 Abs. 1 HGB durch easyfulfillment GmbH oder die in §§ 428, 462 HGB genannten Personen vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde. easyfulfillment GmbH haftet nicht für Artikelschäden und -verlust, die an einem oder durch ein Gut entstehen, welches laut Ziffer 2.6 ausgeschlossen ist, soweit nichts anderes vereinbart ist.
9. Transport
Soweit ein Schadenfall von der Übernahme der Sendung am Fulfillment Standort der easyfulfillment GmbH durch die DHL Paket GmbH, die Deutsche Post AG, oder andere Beförderer bis zur Auslieferung an den bestimmungsgemäßen Empfänger eingetreten ist und zwingende gesetzliche Vorschriften – z.B. des Weltpostvertrages – dem nicht entgegen stehen, haftet easyfulfillment GmbH nicht. In diesem Fall haftet der Pakettransporteur. Sendungen sind grundsätzlich bis zu einem Wert von 500,00 Euro versichert. Der Händler kann gegen Entgelt eine höhere Versicherung in Anspruch nehmen. Dies muss er bei der Beauftragung schriftlich mitteilen. easyfulfillment GmbH übernimmt die Reklamationsabwicklung mit dem Beförderer. Erstattet der Beförderer den Wert, so erstattet easyfulfillment GmbH diesen an den Händler. Lehnt der Beförderer eine Erstattung ab, so ist easyfulfillment GmbH ebenfalls von der Erstattung befreit. Die Eindeckung von Sach- und Schadensversicherungen ist Angelegenheit des Händlers. easyfulfillment GmbH verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung die gegen Sach- und Personenschäden ausreichend Deckung hat.
10. Beginn, Laufzeit und Beendigung des Vertrages
Der Vertrag beginnt mit Zugang und Unterschrift des Dienstleistungsvertrages durch die easyfulfillment GmbH.
Die Laufzeit des Vertrages endet mit Auslieferung des letzten Artikels des Händlers, durch Kündigung oder nach folgender Ziffer
10.1 Beide Parteien können mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende kündigen, sofern im Vertrag keine andere Kündigungsfrist vereinbart ist. Noch vorhandene Restware des Händlers wird durch die easyfulfillment GmbH zum Vertragsende ausgelagert und zurück an den Händler oder an einen vom Händler bestimmten Dritten gesendet. Die Kosten für den Rücktransport trägt der Händler. Der Händler kann die Ware abholen.
10.2 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist gegeben, sofern eine der Parteien gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und den Verstoß trotz mehrfacher schriftlicher Abmahnung unter angemessener Fristsetzung aufrechterhält.
Stand: 24. Mai 2024
easyfulfillment GmbH (haftungsbeschränkt) | Vitalisstraße 180 | 50827 Köln | Telefon: 0221 29 19 13 33