Wie man die Customer Journey datenschutzkonform erstellt – und was das mit der EU ePrivacy Verordnung zu tun hat.
Falls du dich fragst, was eine Customer Journey ist – wörtlich übersetzt bedeutet der Ausdruck „Reise des Kunden“, also der gesamte Weg bis zum Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung. Dieser Prozess lässt sich durch den Betreiber eines Webshops natürlich beeinflussen und ist daher fürs Marketing von großem Interesse. Grundsätzlich gilt: Je personalisierter die Customer Journey ist, desto wahrscheinlicher ist es auch, dass sie zum Ziel führt. Es liegt daher im Interesse von E-Commerce Unternehmen, Kundendaten für gezieltes Marketing zu nutzen.
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ePrivacy Verordnung der EU ersetzt die von 2002
Aber wer Kundendaten nutzt, muss sich eben auch mit Datenschutz und den dazugehörigen Gesetzen und Verordnungen befassen. Darum geht es in diesem Artikel. Die neue ePrivacy Verordnung der EU sollte die alte von 2002 bereits schon im Mai 2018 ersetzen. Doch nach einigen Verzögerungen wird die Verordnung vermutlich 2023 in Kraft treten. Die neue EU ePrivacy Verordnung widmet sich insbesondere dem Thema Cookie Consent.
Cookies und ihre Bedeutung für den Datenschutz
In der IT sind mit Cookies keine leckeren Snacks gemeint, sondern kleine Textdateien, die von einer Website über den Browser auf den Rechner eines Users übertragen werden. Diese Dateien speichern Informationen, damit die Website beim nächsten Besuch schneller lädt und Updates zwischenspeichern kann. Außerdem profitieren Betreiber einer Seite von den gesammelten Informationen – sie sind die perfekte Basis für personalisierte Werbung.
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First Party Cookies vs. Third Party Cookies
Allgemein unterscheidet man in der IT zwischen First Party Cookies und Third Party Cookies. First Party Cookies sammeln nur Informationen auf der eigenen Website: zum Beispiel ermöglichen sie Anmeldungen im Onlineshop oder speichern den Warenkorb, wenn der User gerade eine neue Seite aufruft. Third Party Cookies sammeln dagegen Infos über den User auf mehreren Websites und verbinden diese miteinander.
Wie die neue EU ePrivacy Verordnung Cookie Consent neu regelt
Die kommende ePrivacy Verordnung der EU schreibt vor, dass User beim Besuch einer Website der Verwendung von Cookies erst zustimmen müssen. Gemeint sind damit aber nur Third Party Cookies – ohne First Party Cookies wäre es ziemlich schwierig, überhaupt nutzerfreundliche Webshops zu betreiben. Außerdem forciert nicht nur die kommende EU Verordnung einen anderen Umgang mit Third Party Cookies – einige Internet Browser wie Safari oder Firefox blockieren diese schon längst. Onlineshop Betreiber müssen nun andere Wege finden, die Customer Journey datenschutzgerecht zu optimieren.
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Sinnvolle Alternativen zu Third Party Cookies im Webshop
- FLoC (Federated Learning of Cohorts)
Der kaum aussprechbare Begriff Federated Learning of Cohorts (FLoC) bedeutet, dass anstatt über das Individuum über eine Gruppe Daten gesammelt werden. Auf diese Weise kannst du ein Userprofil erstellen, aber dennoch die EU e Privacy Regeln wahren. So ist die Werbung zwar an Faktoren wie Alter, Geschlecht, Einkommen, Interessen und sonstige Eigenschaften angepasst, aber sie ist nicht mehr mit einer Person identifizierbar.
- Customer Engagement Platform(CEP) einsetzen
Zudem senden Kunden bei der Nutzung des Webshops auch ohne Third Party Cookies wissenswerte Daten. Customer Engagement Platforms, kurz CEPs werden nur auf der eigenen Website, nicht auf dritten gesammelt. Sie verraten unter anderem:
- Zeit
- IP-Adresse
- Angaben zum Smartphone/Tablet des Users
Falls du dich jetzt fragt, was das nützt: Es ist sehr sinnvoll, zu wissen, an welchem Wochentag, um welche Uhrzeit und von welchen Geräten (ios oder Android) sich deine Kundschaft einloggt. Diese Daten ermöglichen dir, den individuellen Konsumenten einer Zielgruppe zuzuordnen.
- Im eigenen Webshop mit Personalisierung arbeiten
Zusätzlich kannst du mithilfe der verwendeten Produktsuchen und Produktfilter Daten über den Kunden in deinem Onlineshop sammeln – ganz ohne Third Party Cookies. So kannst du zum Beispiel erfassen, dass deine Kundin über ihr iPhone am Donnerstagabend um 19 Uhr in deinem Onlineshop surft, Kleidergröße M und Schuhgröße 41 hat, zuvor nach beigen Pullis gesucht hat und sich für Schnäppchen interessiert, da sie die Suchergebnisse preisaufsteigend sortiert. Und das ist schon einmal etwas. Ideal ist es dann, diese Daten mithilfe von KI im Onlineshop zu verarbeiten und sinnvolle Produktvorschläge zu machen: „Andere Kunden kaufen auch …“
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