Dropshipping aus China: Das verändert sich ab dem 1. Juli 2021 -

Was verändert sich beim Dropshipping aus China?

Produkte wie das Etui fürs Smartphone, den Ersatzakku für die Kamera oder auch das Ladekabel: Wann immer wir im Online-Handel solche Artikel bestellen, kommen die Lieferungen nicht selten per Dropshipping aus China.
Das war bislang vor allem deshalb so attraktiv, weil es bei der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) für Dropshipping-Händler bei Importen aus Nicht-EU-Ländern eine Freigrenze gab. Diese lag bei einem Warenwert von 22 Euro.
Alle Artikel, die bislang unter diese Freigrenze fielen, wurden beim Zoll nicht besteuert. Das erlaubte es solchen Dropshipping-Händlern, entsprechend günstige Preise auszuloben, ohne steuerlich belastet zu werden.
Genau hiermit ist allerdings ab dem 1. Juli 2021 Schluss. Im Rahmen einer Änderung der EU-Kommission fallen ab diesem Stichtag nämlich bereits ab einem Warenwert von mehr als einem Euro Steuern an.
Was genau das zur Folge hat und wieso Fulfillment dadurch eine umso attraktivere Alternative wird, erklären wir Ihnen in unserem heutigen Blogbeitrag.

3,5M+

Artikelbewegungen pro Jahr

1,2M+

Artikel lagernd

94,8%

der Pakete werden am nächsten Werktag zugestellt

ca. 3.940 m²

Lagerfläche

Ab dem 1. Juli 2021 Einfuhrumsatzsteuer bereits bei Warenwert über 1€

Wie auch einer Meldung der Deutschen Post zu entnehmen ist, müssen grundsätzlich für alle Waren, die in einem Nicht-EU-Land bestellt werden, Einfuhrabgaben bezahlt werden.
Zu diesen Ländern zählen beispielsweise:

  • USA
  • China
  • Großbritannien

Zur entsprechenden Prüfung muss dementsprechend für jede Warensendung aus einem solchen Nicht-EU-Land eine Anmeldung beim Zoll erfolgen. Hierin werden auch die entsprechenden Abgaben benannt, die ganz grundsätzlich bei jedem Warenwert anfallen, allerdings erst ab einer Höhe von mindestens einem Euro erhoben werden.
Faktisch steigen die Preise für Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern damit um 19%. Allerdings natürlich nur, wenn der Versand auch aus dem Nicht-EU-Ausland erfolgt.

Was sind die Alternativen?

Die richtig großen Anbieter unterhalten schon längst innerhalb der EU entsprechende Warenlager. Erfolgt der Versand nun beispielsweise aus Frankreich, Bulgarien oder der Slowakei, muss der Kunde auch weiterhin keine Einfuhrumsatzsteuer bezahlen.
Dementsprechend ist für jeden Händler, der bislang auf Dropshipping aus einem Nicht-EU-Land gesetzt hat, die Zusammenarbeit mit einem Warenlager innerhalb der Europäischen Union eine sinnvolle Alternative. Vorausgesetzt natürlich, eine solche Kooperation steht seitens des „Dropshippers“ zur Verfügung.
Ist das nicht der Fall, ist zwingend anzuraten, das Geschäftsmodell noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Wurde in dem Moment, in dem Sie sich für Dropshipping entschieden haben, die Möglichkeit geprüft, das komplette Fulfillment abzugeben?
Als Händler, der auf Dropshipping setzt, haben Sie schließlich ohnehin schon immer den großen Nachteil gehabt, dass die Gewinnmarge in der Regel nicht allzu groß ist.
Reduziert sich wegen der neuerlichen steuerlichen Belastung zukünftig nun auch noch für kleine Warensendungen die Differenz aus Ihrem Preis und den Kosten, die der „Dropshipper“ Ihnen in Rechnung stellt, könnte die Wettbewerbsfähigkeit schnell passé sein, da es ohne Erhöhungen der Preise wohl kaum noch weiter so funktionieren würde.

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Sich für Fulfillment in Köln einen starken Partner zu suchen, ist dabei weitaus mehr als eine vermeintliche Notlösung. Es ist auch eine große Chance. Auf eine überschaubare monatliche Pauschale kommen auch beim kompletten Fulfillment schließlich nur Kosten für ausgeführte Bestellungen.
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