Gesetzeskonforme Retourenabwicklung trotz Anti-Abfall-Gesetz – so geht’s
Gesetzeskonforme Retourenabwicklung trotz Anti-Abfall-Gesetz – so geht’s
7,5 Millionen Retouren landeten alleine im Jahr 2019 auf dem Müll. Teilweise völlig intakte Waren, die problemlos hätten wiederverkauft werden können. Zumindest aber gespendet werden können. Wissenschaftler der Universität Bamberg rechneten nach. Ihr Ergebnis: Zwei von fünf Retouren wurden weggeworfen. Und zwar Artikel jedweder Art. Von Kleidung über Haushaltswaren bis hin zu Elektronikartikeln. Doch warum ist das so, dass die Anbieter die Produkte in diesem großen Stil entsorgten? Was verändert das im Februar 2020 verabschiedete Anti-Abfall-Gesetz? Und wie hat eine gesetzeskonforme Retourenabwicklung zukünftig auszusehen? Mit genau diesen Fragen befassen wir uns in unserem heutigen Blogbeitrag.
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Fehlerfreie SendungenViele Anbieter sind mit der Anzahl der Retouren überfordert
Natürlich tragen auch die Verbraucher eine große Mitschuld. Schließlich bestellen nicht wenige Kunden ihre Schuhe oder T-Shirts kurzerhand in zwei oder gar drei Größen. Nach dem Anprobieren werden die passenden Artikel behalten. Der Rest geht per Retoure zurück. Statistiken zufolge schicken Kunden heutzutage jedes sechste Paket wieder an den Absender zurück. Die Verpackung ist dann allerdings in der Regel entfernt worden und das Unternehmen steht vor der Problematik, die Artikel wieder in einen verkaufsfertigen Zustand zu bekommen. Das geht mit Kosten einher. Nicht nur für die Warenannahme, sondern auch für die Wiederaufbereitung. Erst recht, wenn die Funktionsweise zuvor überprüft werden muss.
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Niedrige Entsorgungspreise begünstigen die Wegwerfgesellschaft
Dabei muss ein Unternehmen für die Entsorgung von Produkten durchschnittlich gerade einmal 85 Cent bezahlen. Dem steht ein Vielfaches an Kosten gegenüber, um das Produkt für den Wiederverkauf neuaufzubereiten. Hat das besagte Produkt dabei einen Verkaufswert von unter 15 Euro, so handelt es sich für das Unternehmen in der Regel sogar um ein Verlustgeschäft. Retourenannahme und -abwicklung, Qualitätsmanagement, Wiederaufbereitung der Waren und Neuverpackung ziehen schließlich auch Personalkosten nach sich. Nicht selten ist zudem für all diese Schritte ein Versand von B nach C nach D und wieder zurück nach A fällig, der ebenfalls ins Gewicht schlägt. Es ist also wirtschaftlich nachhaltiger für Unternehmen, die günstige Ware als Verlust abzuschreiben und weniger als einen Euro in die Entsorgung und Vernichtung der Retoure zu investieren, als den Prozess der Wiederverwertung anzustreben.
Das Anti-Abfall-Gesetz setzt den Hebel genau hier an
Das Anti-Abfall-Gesetz, bzw. die Novelle des Kreislautwirtschaftsgesetzes, wie das Projekt von Svenja Schulze (SPD) offiziell heißt, soll eben jenes Vernichten von Retouren nun erheblich erschweren. Ihr ambitioniertes Ziel: Online-Versandhäuser sollen zukünftig am liebsten gar keine Retouren mehr vernichten. Dabei ist in dem neuen Gesetz, bzw. in der Erweiterung des 2012 in Neufassung überarbeiteten Kreislaufwirtschaftsgesetzes, eine gewisse Obhutspflicht der Händler für ihre eigene Ware verankert. Galt es bislang als Privatsache, was ein Händler mit seiner Ware, sprich seinem Privateigentum macht, so ist die Vernichtung von Waren nun nur noch unter strengen Auflagen erlaubt. Ein Unternehmen darf seine Retouren nicht mehr ungeprüft entsorgen, sondern muss zukünftig prüfen, ob das Produkt noch nutzbar ist. Ist die Nutzbarkeit eingeschränkt, muss die Möglichkeit geprüft werden, das Produkt zu einem stark vergünstigten Preis zu verkaufen oder es zu spenden. Erst als allerletzter Schritt und auch nur, wenn nachweisbare Gründe vorliegen, darf die Ware auch weiterhin vernichtet, bzw. entsorgt werden.
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Wann retournierte Waren auch zukünftig entsorgt werden dürfen
Dazu muss das Unternehmen wahlweise glaubhaft aufzeigen können, dass es wirtschaftlich in keiner Weise zumutbar ist, das Produkt für den Wiederverkauf aufzubereiten, was unter dem strengen Gesetz denkbar schwer werden dürfte. Alternativ muss gewährleistet sein, dass von dem Produkt ein gesundheitliches oder technisches Risiko für den Kunden ausgeht. Beispielsweise, weil es nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert oder Störungen aufweist, die nicht ohne Weiteres reparabel sind. Selbstredend eignen sich solche Produkte schließlich auch für Spenden in keiner Weise mehr.
Wann und wie das Gesetz in die Praxis umgesetzt wird
Zunächst einmal ist erst das Gesetz, bzw. die Novelle verabschiedet. Das bedeutet, dass nun für sämtliche Produktkategorien entsprechende Verordnungen erlassen werden müssen. All diese Verordnungen müssen zudem ebenfalls im Bundestag abgestimmt werden, weshalb noch einiges an Wasser den Rhein entlang fließen wird, ehe die Verordnung allumfänglich greift und das Wegwerfen unterbunden wird. Nichtsdestotrotz ist klar, dass die Veränderungen unumstößlich kommen und das Vernichten von Retouren in absehbarer Zeit unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen wird. Wer im Online-Handel also nicht schlagartig den Anschluss verlieren möchte, der ist gut beraten, schon jetzt nach Wegen zu suchen, um die in der Zielsetzung klar formulierten Aspekte des Anti-Abfall-Gesetzes umzusetzen. Last, but not least, wird es schließlich auch in puncto Recycling zu einigen Veränderungen kommen. So ist beispielsweise angedacht, Unternehmen, die „Coffee-to-go“-Becher ausgeben, mit einer Kostenbeteiligung an der Stadtreinigung zu versehen.
easyfulfillment – Ihr Partner für eine gesetzeskonforme Retourenabwicklung
Was ein Online-Händler zukünftig braucht, ist also ein entsprechend starker Partner, der sich um die Retouren-Abwicklung kümmert. Ein Partner, der die Manpower und die Logistik mitbringt, um Retouren nicht nur anzunehmen, sondern zu prüfen. Ein Partner, der sich darum kümmert, dass Rückläufer in Hinblick aufs Qualitätsmanagement getestet werden. Ein Partner, der entsprechende Sortierungen vornimmt und Schritte in die Wege leitet: Die funktionierenden Waren zur Aufbereitung für den Wiederverkauf, die defekten, aber reparablen Waren zur Reparatur, und die defekten und irreparablen Waren zur Entsorgung. Einen solchen Partner gibt es nicht? Doch, den gibt es! Die Antwort auf die Fragen des Online-Handels lautet easyfulfillment. Wir sind auf die logistische Seite spezialisiert und bringen alles mit, was es für eine gesetzeskonforme und funktionierende Abwicklung von Retouren braucht. Und das Beste daran: Die Kosten bleiben stets transparent und überschaubar. Mit uns als Partner lohnt es sich bereits jetzt schon für Sie, jeden retournierten Artikel in den Wiederverkauf zu bringen. Gerne möchten wir Ihnen einfach mal ein völlig unverbindliches Angebot erstellen und mit Ihnen persönlich ins Gespräch kommen. Photo by Reproductive Health Supplies Coalition on Unsplash
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