Zollinhaltserklärung – und was Sie sonst beim internationalen Versand beachten sollten
Was ist eine Zollinhaltserklärung?
Sobald ein Paket außerhalb der EU verschickt wird, ist eine Zollinhaltserklärung notwendig. Auch innerhalb der EU gibt es zollpflichtige Zonen, also Gebiete, die politisch gesehen zur EU gehören, aber dennoch andere Zollrichtlinien haben. Ganz gleich, ob Sie die Deutsche Post oder ein anderes Postunternehmen nutzen, sind Sie zum Ausfüllen des obligatorischen CN22 oder CN23 Formulars verpflichtet. Die ausgefüllte Zollinhaltserklärung wird dann an der Außenseite des Pakets angebracht. Wer anstatt eines Postunternehmens Versanddienstleister wie DHL, DPD oder Hermes beauftragt, ist streng genommen nicht zur Zollinhaltserklärung verpflichtet. Es ist aber ratsam, trotzdem eine zu machen, da bei internationalen Sendungen leicht etwas schiefgehen kann.
Wozu dient die Zollinhaltserklärung?
Der Zoll muss Ein- und Ausfuhr von Waren kontrollieren. Denn im Ausland gelten ganz andere Steuergesetze, Sicherheitsregeln und Umweltschutzbestimmungen als in Deutschland. Damit der örtliche Zoll die richtigen Zölle und Einfuhrumsatzsteuern erheben kann, müssen Zollbeamte am Paket ablesen können, worum es sich handelt, ohne das Paket erst öffnen zu müssen. Schummeln bei der Zollinhaltserklärung lohnt sich aber sicher nicht: Denn der Zoll ist verpflichtet, regelmäßige Stichproben durchzuführen. Absichtlich falsche Angaben bei der Zollinhaltserklärung werden mit einer Geldbuße von bis zu 100% des Warenwerts bestraft! Die Zollinhaltserklärung auf einem Paket muss folgende Infos enthalten: 1. Die Produkte 2. Deren Wert 3. Absender und Empfänger 4. Beteiligte Transportunternehmen. Und gut zu wissen: Bei E-Commerce-Sendungen ist immer eine Handelsrechnung in dreifacher Ausführung erforderlich; eine für das Land, aus dem versandt wird, eine für das Land, in das versandt wird und eine für den Empfänger. Grundsätzlich sollten Sie Zolldokumente auf Englisch oder in der Sprache des Bestimmungslandes verfassen.
Wie schreibt man eine Handelsrechnung/Commercial Invoice?
Die Handelsrechnung ist ein Ausfuhrdokument, das jeder kommerziellen Sendung außerhalb der EU beizufügen ist. Das auch Commercial Invoice genannte Formular enthält Informationen über den Absender, die Versandvorkehrungen und die zu transportierenden Waren. Sie sollten das Formular zweimal auf der Außenseite der Verpackung anbringen und ein drittes Mal im Inneren des Pakets.
Alternativ können Sie Verpackung und Versand auch an einen Fulfillment Partner auslagern.
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CN22 Formular und CN23 Formular: Hier liegt der Unterschied
Zollinhaltserklärung CN22
Das CN22 Formular ist für Päckchen im Wert bis zu 300 SZR (Vergleichsgröße für die wichtigsten internationalen Währungen), bzw. ca. 350 € gedacht. Es eignet sich auch für Dokumente oder Briefe. Das CN22 Formular ist einfacher gestaltet als das CN23 Formular.
Zollinhaltserklärung CN23
Das CN23 Formular ist für Päckchen mit einem Wert von mehr als 300 SZR gedacht. Außerdem werden Pakete grundsätzlich nur mit dem CN23 Formular verschickt. Wer die Zollinhaltserklärung CN23 macht, muss auch die Paketkarte CP71 beilegen, auf der u.a. die Adresse vermerkt ist. Das CN23 Formular ist etwas ausführlicher als das CN22 Formular und wird gemeinsam mit der Paketkarte CP71 in einer transparenten Hülle an der Außenseite des Pakets angebracht.
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So füllen Sie eine Zollinhaltserklärung CN22 aus:
- Art der Sendung angeben: Pro Sendung besteht nur eine Option, die Sie ankreuzen können. Online Shops, die international Waren verschicken, müssen dann meistens „Sales of Goods“, also Warenverkauf auswählen.
- Paketinhalt notieren: Bei Handelswaren, Warenmustern oder Rücksendungen sollten Sie immer eine detaillierte Beschreibung des Inhalts angeben. Um was für ein Produkt handelt es sich? Stückzahl? Wie viel wiegt es in kg? Wie hoch ist der Verkaufswert in Euro, aber ohne Mehrwertsteuer? Je passgenauer die Beschreibung des Paketinhalts ausfällt, desto schneller geht das Paket auch durch den Zoll.
- Internationale Zolltarifnummer (HS-Code) und das Ursprungsland vermerken: Die Zolltarifnummer, bzw. der HS-Code besteht aus 10 Ziffern und kann auf [Verlinkung: www.tariffnumber.com] und [Verlinkung: www.foreign.trade.com] bestimmt werden. Aus dem CN22 sollte immer hervorgehen, wo das Produkt hergestellt und zusammengebaut wurde.
- Versanddatum und Unterschrift: Damit versichern Sie rechtskräftig die Richtigkeit der Angaben und versprechen, dass die Paketsendung keine gefährlichen und verbotenen Gegenstände enthält. Vergessen Sie die Unterschrift, wird ihre Sendung verspätet oder gar nicht geliefert.
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So füllen Sie eine Zollinhaltserklärung CN23 aus:
- Absender und Empfänger eintragen: Namen, Adresse und Telefonnummer notieren, für den Fall, dass es Probleme mit der Zustellung gibt.
- EORI-Nummer im CN23 aufführen: Die EORI-Nummer ist eine europäische Kennnummer für den vereinfachten Informationsaustausch mit den außereuropäischen Zollbehörden beim Import und Export von Waren. Die EORI-Nummer besteht aus dem Länderkürzel und anschließend 15 Ziffern und kann bei der Generalzolldirektion beantragt werden. Wichtig zu wissen: Bei B2B-Transaktionen sollten Sie unbedingt auch die EORI-Nummer des Empfängers in der Zollinhaltserklärung angeben.
- Denken Sie an den Retourenvermerk: Soll das Paket bei fehlgeschlagener Zustellung an Sie zurückgeschickt werden?
- Inhalt des Pakets beschreiben: Wenn Sie unter den Kategorien „Warenmuster, Rücksendung, etc.“ ankreuzen, müssen Sie die hellblau unterlegten Felder ausfüllen und den Paketinhalt genauer umschreiben.
- Zolltarifnummer (HS-Code) und das Ursprungsland vermerken: Hier gilt das gleiche Prinzip wie beim CN 22 Formular.
- Bemerkungen oder Sonderfälle: Besonders zu beachten bei Medikamenten oder Lebensmitteln. Wenn Sie Produkte versenden, die bestimmten Hygiene-, Quarantäne- oder Einfuhrbestimmungen unterliegen, sollten Sie das da vermerken.
- Versanddatum und Unterschrift: Hier gilt das gleiche Prinzip wie beim CN 22 Formular.
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Artikel, die im internationalen Versand (teilweise) verboten sind:
-
Einfuhrbestimmungen sind in jedem Land verschieden. Aber diese Produktkategorien gelten in vielen Ländern als gefährlich und schaffen es meistens nicht durch den Zoll:
- Spraydosen, Aerosole
- Alkohol, (medizinisches) Cannabis, berauschende Pharmazeutika
- Zigaretten und sonstige Tabakprodukte
- Verderbliche Ware
- lebendige oder tote Tiere, Jagdtrophäen
- Nagellack und Parfüm
- Giftige und/oder brennbare Stoffe wie Benzin
- Gasmasken
- Lotterielose
- Waffen, Munitionen (auch keine Waffenteile oder Spielzeugwaffen)
- Edelsteine, Halbedelsteine, Geld, Gold
- Beschädigte Akkus oder mehrere elektronische Geräte in einem Paket
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